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   KG, 21.10.2011 - 9 W 22/11   

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https://dejure.org/2011,2909
KG, 21.10.2011 - 9 W 22/11 (https://dejure.org/2011,2909)
KG, Entscheidung vom 21.10.2011 - 9 W 22/11 (https://dejure.org/2011,2909)
KG, Entscheidung vom 21. Oktober 2011 - 9 W 22/11 (https://dejure.org/2011,2909)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 49a Abs 1 GKG, § 567 Abs 1 ZPO
    Wohnungseigentumssache: Bemessung des Streitwerts für die Anfechtung einer Verwalterbestellung zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Verwaltung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Streitwertfestsetzung durch das Landgericht als Beschwerdegericht; Geschäftswert für die Anfechtung der Bestellung des WEG-Verwalters durch einen Wohnungseigentümer

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Anfechtung der Verwalterbestellung; Streitwert; Störung des Vertrauensverhältnisses

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GKG § 49a Abs. 1
    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Streitwertfestsetzung durch das Landgericht als Beschwerdegericht; Geschäftswert für die Anfechtung der Bestellung des WEG -Verwalters durch einen Wohnungseigentümer

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Anfechtung einer Verwalterbestellung: Streitwert?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2012, 280
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 31.03.2011 - V ZB 236/10

    Wohnungseigentumsverfahren: Bemessung des Interesses an der Entlastung oder

    Auszug aus KG, 21.10.2011 - 9 W 22/11
    Grundsätzlich ist für die Bewertung des Interesses der Anfechtung einer Verwalterentlastung von dem Umfang der für möglichen befundenen Schadenersatzansprüche, die mit der Entlastung undurchsetzbar werden, auszugehen (BGH NJW-RR 2011, 1026; Abramentko in Riecke/Schmid Fachanwaltskommentar Wohnungseigentumsrecht, 3. Auflage, Anhang zu § 50 WEG, Rn 4), wobei die Höhe des vermeintlichen Schadenersatzanspruchs für das Gesamtinteresse maßgeblich ist, das einfache Klägerinteresse sich jedoch danach bemisst, welchen Anteil der Kläger hieran zu tragen hat (Bergerhoff in Bärmann/Seuß, Praxis des Wohnungseigentums, 5. Auflage, Rn. 348).

    Zu berücksichtigen ist bei der Bemessung des Interesses aber auch der Zweck, den die Entlastung des Verwalters neben der Verzichtswirkung hat (BGH NJW-RR 2011, 1026).

    Sind allerdings Ersatzansprüche, nach denen der Wert der Entlastung bemessen werden könnte, nicht erkennbar, kann das klägerische Einzelinteresse nicht nach der Verzichtswirkung der Entlastung bestimmt werden, sondern maßgeblich ist dann allein der Wert, den die neben etwaigen Forderungen zu berücksichtigende vertrauensvolle Zusammenarbeit hat (BGH NJW-RR 2011, 1026).

  • LG München I, 03.06.2009 - 1 T 499/09

    Streitwert des Wohnungseigentumsverfahrens: Bemessung bei Antrag auf Abberufung

    Auszug aus KG, 21.10.2011 - 9 W 22/11
    Nach anderer Ansicht ist das Eigeninteresse des Klägers unabhängig von seinem konkreten Anteil am Verwalterhonorar mit 10 Prozent des Verwalterhonorars zu bemessen (Monschau in Schneider/Herget, Streitwertkommentar, 13. Auflage, Rn. 6275; OLG Celle NJW 2010, 1154; LG München NZM 2009, 625; LG Lüneburg ZMR 2010, 228).

    Denn auch wenn die Klägerin mit ihrem Antrag Erfolg gehabt hätte, wäre die Wohnungseigentümergemeinschaft nicht verwalterlos geblieben (vgl. Monschau in Schneider/Herget, Streitwertkommentar, 13. Auflage, Rn. 6274 f.; LG München NZM 2009, 625).

    Die Klägerin wendet sich demgegenüber allein gegen die Person der Beigeladenen als Verwalterin und gegen deren Eignung, Fähigkeiten, Erfahrungen und Leistungen, die Verwaltung für die Eigentümergemeinschaft ordnungsgemäß durchzuführen (vgl. Elzer NZM 2008, 433; Sommer ZWE 2009, 318; LG Nürnberg-Fürth ZWE 2010, 282; LG München NZM 2009, 625).

  • BGH, 17.07.2003 - V ZB 11/03

    Beschwerdebefungnis der Wohnungseigentümer bei gerichtlicher Entscheidung über

    Auszug aus KG, 21.10.2011 - 9 W 22/11
    Zwar findet dieses Interesse nicht unmittelbar in einer veränderten Vermögenslage Ausdruck; dies steht einer Bemessung des Gegenstandswertes im Wege der Schätzung aber nicht entgegen (BGH NJW 2003, 3124).
  • BGH, 19.09.2002 - V ZB 30/02

    Abstimmung über die Abberufung eines zum Verwalter bestellten Wohnungseigentümers

    Auszug aus KG, 21.10.2011 - 9 W 22/11
    Für die Festsetzung des Geschäftswerts nach § 48 Absatz 3 WEG a.F. war die Verwaltervergütung für die jeweilige Vertragslaufzeit maßgeblich (BGH NJW 2002, 3704).
  • OLG München, 25.08.2009 - 32 W 2033/09

    Wohnungseigentumsverfahren: Streitwertbemessung im Streit um die Beendigung des

    Auszug aus KG, 21.10.2011 - 9 W 22/11
    Nach einer Auffassung ist auch in dieser Konstellation der Betrag des auf den Kläger entfallenden Kostenanteils am Verwalterhonorar maßgeblich (Suilmann in Jennißen, WEG, 2. Auflage, § 49 a GKG, Rn. 19; OLG München NJW-RR 2009, 1615; LG Nürnberg-Fürth Beschluss vom 13. April 2010 - 14 T 2469/100 WEG - a. A. aber noch die selbe Kammer zwei Monate früher in ZWE 2010, 281).
  • LG München I, 27.04.2009 - 1 S 20171/08

    Beschlussanfechtung im Wohnungseigentumsverfahren: Fensteraustausch als

    Auszug aus KG, 21.10.2011 - 9 W 22/11
    Die Klägerin wendet sich demgegenüber allein gegen die Person der Beigeladenen als Verwalterin und gegen deren Eignung, Fähigkeiten, Erfahrungen und Leistungen, die Verwaltung für die Eigentümergemeinschaft ordnungsgemäß durchzuführen (vgl. Elzer NZM 2008, 433; Sommer ZWE 2009, 318; LG Nürnberg-Fürth ZWE 2010, 282; LG München NZM 2009, 625).
  • LG Nürnberg-Fürth, 08.04.2010 - 14 T 614/10

    Festsetzung der Sondervergütung eines Hausverwalters im

    Auszug aus KG, 21.10.2011 - 9 W 22/11
    Die Klägerin wendet sich demgegenüber allein gegen die Person der Beigeladenen als Verwalterin und gegen deren Eignung, Fähigkeiten, Erfahrungen und Leistungen, die Verwaltung für die Eigentümergemeinschaft ordnungsgemäß durchzuführen (vgl. Elzer NZM 2008, 433; Sommer ZWE 2009, 318; LG Nürnberg-Fürth ZWE 2010, 282; LG München NZM 2009, 625).
  • OLG Rostock, 14.08.2006 - 3 W 78/06

    Streitwertfestsetzung beim Entzug einer Mietsache

    Auszug aus KG, 21.10.2011 - 9 W 22/11
    Gegen eine Streitwertfestsetzung durch das Landgericht als Rechtsmittelgericht ist die Beschwerde zum Oberlandesgericht statthaft (KG Berlin - 8 W 91/09 - Beschluss vom 12. November 2009 - juris; OLG Zweibrücken ZMR 2010, 141; OLG Köln MDR 2009, 1408; OLG Schleswig MDR 2009, 1355; OLGR München 2009, 533; OLG Düsseldorf MDR 2007, 605; OLGR Rostock 2006, 1004).
  • OLG Düsseldorf, 04.09.2006 - 24 W 45/06

    Zuständiges Gericht für Beschwerde gegen Streitwertfestsetzung

    Auszug aus KG, 21.10.2011 - 9 W 22/11
    Gegen eine Streitwertfestsetzung durch das Landgericht als Rechtsmittelgericht ist die Beschwerde zum Oberlandesgericht statthaft (KG Berlin - 8 W 91/09 - Beschluss vom 12. November 2009 - juris; OLG Zweibrücken ZMR 2010, 141; OLG Köln MDR 2009, 1408; OLG Schleswig MDR 2009, 1355; OLGR München 2009, 533; OLG Düsseldorf MDR 2007, 605; OLGR Rostock 2006, 1004).
  • OLG Celle, 07.01.2010 - 4 W 208/09

    Streitwertbemessung: Antrag auf Abberufung eines Wohnungseigentumsverwalters

    Auszug aus KG, 21.10.2011 - 9 W 22/11
    Nach anderer Ansicht ist das Eigeninteresse des Klägers unabhängig von seinem konkreten Anteil am Verwalterhonorar mit 10 Prozent des Verwalterhonorars zu bemessen (Monschau in Schneider/Herget, Streitwertkommentar, 13. Auflage, Rn. 6275; OLG Celle NJW 2010, 1154; LG München NZM 2009, 625; LG Lüneburg ZMR 2010, 228).
  • OLG Zweibrücken, 03.09.2009 - 7 W 57/09

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Festsetzung des Streitwerts durch das

  • OLG Köln, 09.09.2009 - 17 W 200/09

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Festsetzung des Streitwerts durch das

  • OLG Schleswig, 12.08.2009 - 16 W 72/09

    Rechtszug bei Streitwertbeschwerden

  • OLG München, 14.05.2009 - 32 W 1336/09

    Streitwertfestsetzung in Wohnungseigentumssachen durch das Landgericht als

  • LG Karlsruhe, 28.05.2010 - 11 T 213/10

    Einzelinteresse bei Anfechtung der Verwalterbestellung

  • KG, 12.11.2009 - 8 W 91/09

    Streitwert bei übereinstimmender Teilerledigungserklärung

  • LG Nürnberg-Fürth, 24.02.2010 - 14 T 251/10

    Wohnungseigentum: Streitwert von Beschlussanfechtungsklagen

  • OLG Stuttgart, 12.01.2012 - 13 W 38/11

    Streitwertfestsetzung in Wohnungseigentumssachen: Anfechtung des Beschlusses über

    Da bei der Neuregelung das Gerichtskostengesetz durch das Kostenrechtsorganisierungsgesetz vom 5. Mai 2004 die Bestimmung des § 25 Abs. 3 Satz 2 GKG a. F., wonach die Beschwerde ausgeschlossen war, wenn das Rechtsmittelgericht den Beschluss zur Streitwertfestsetzung erlassen hatte, nicht übernommen wurde, entspricht es der nunmehr herrschenden Auffassung, dass eine Beschwerde gegen die Streitwertfestsetzung durch das Landgericht als Berufungsgericht statthaft und zur Entscheidung hierüber das Oberlandesgericht berufen ist (OLG Celle, Beschluss vom 20.12.2006 - 2 W 501/06; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 11.11.2008 - 4 W 88/08; Beschluss vom 4.9.2009 - 7 W 57/09, ZMR 2010, Seite 141; KG, Beschluss vom 21.10.2011 - 9 W 22/11; OLG Schleswig, MDR 2009, 1355; OLG München, OLGR München 2009, 533; OLG Düsseldorf, MDR 2007, 605; OLG Rostock, OLGR Rostock 2006, 1004).
  • AG Bad Segeberg, 08.12.2011 - 17 C 186/10

    Eigentümer haben auch über Einzelabrechnungen abgestimmt bei Vorliegen der

    Wieder andere legen in Ermangelung konkret bezifferbarer Ersatzansprüche für den Fall einer Fortführung der Verwaltung einen Streitwert von 1.000,00 EUR zugrunde (KG, Beschl. v. 21.10.2011 - 9 W 22/11, [...] Rn. 20 ff.).
  • AG Hechingen, 22.03.2012 - 2 C 415/11

    WEG - Bestimmung des Verfahrenswertes bei unwirksamer Verwalterbestellung

    d) Das KG Berlin (Beschluss vom 21.10.11 - 9 W 22/11) schließlich möchte im Einzelfall auf das hinter der Anfechtung des Verwalterbeschlusses stehende Interesse des Klägers zurückgreifen.
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